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Für Steuerkanzleien

Mandantenkonten anlegen, einrichten und betreuen

Steuerkanzleien bekommen in Rechnungsradar ein eigenes Kanzleikonto. Es ist kostenlos und dient ausschließlich der Verwaltung: Mandantenkonten anlegen, deren Postfach und Buchhaltungsziel einrichten und sie im laufenden Betrieb betreuen.

Das Kanzleikonto
  • Verwaltungskonto für Mandanten, kostenlos
  • Kein eigenes Postfach, keine eigenen Integrationen
  • Zahlungsmittel erforderlich, für Abonnements der Mandanten
  • Freigabe durch uns, von Hand

Ein Verwaltungskonto, kein zweites Postfach

Das Kanzleikonto ist bewusst schmal gehalten. Es verarbeitet keine eigenen Belege: Es hat kein eigenes E-Mail-Postfach und keine eigene Anbindung an Lexware Office, BuchhaltungsButler oder eine E-Mail-Weiterleitung. Gearbeitet wird immer im Konto des jeweiligen Mandanten.

Damit arbeitet die Kanzlei

  • Mandantenkonten anlegen; der Mandant bekommt eine Einladung per E-Mail
  • Bestehende Konten über eine Verknüpfungsanfrage oder den Kanzlei-Code anbinden
  • Im Mandantenkonto Postfach und Buchhaltungsziel einrichten, etwa eine Weiterleitung an DATEV
  • Ein Abonnement für den Mandanten abschließen und bezahlen

Das kann das Kanzleikonto nicht

  • Kein eigenes E-Mail-Postfach verbinden
  • Keine eigene Buchhaltungsanbindung einrichten
  • Keine eigenen Belege verarbeiten

Wer die Belege der eigenen Kanzlei automatisch erfassen möchte, nutzt dafür ein gewöhnliches Konto mit eigenem Abonnement — getrennt vom Kanzleikonto.

So läuft die Aufnahme

Die Registrierung als Kanzlei läuft über eine eigene Seite in der App. Bis zur Freigabe zeigt das Konto nur die offenen Schritte — Mandanten lassen sich noch nicht anlegen, und für die eigene Belegverarbeitung ist es nicht gedacht.

1

Als Kanzlei registrieren

Kontaktname, E-Mail-Adresse und Passwort, dazu die Angaben zur Kanzlei: Kanzleiname, Kammer, Berufsträger- oder Registrierungsnummer und Website.

2

E-Mail-Adresse bestätigen

Wir schicken einen Bestätigungslink an die angegebene Adresse. Ohne bestätigte Adresse geht es nicht weiter.

3

Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten

Pflicht für Kanzleikonten. Ohne aktive 2FA lässt sich später nicht in ein Mandantenkonto wechseln.

4

Zahlungsmittel hinterlegen

Über die Zahlungsseite unseres Zahlungsdienstleisters. Für das Kanzleikonto selbst wird dabei nichts abgebucht.

5

Freigabe abwarten

Wir sehen uns jede Registrierung an und gleichen die Angaben mit dem öffentlichen Berufsregister ab. Die Freigabe erfolgt von Hand.

6

Mandanten anlegen

Erst nach der Freigabe. Ab dann kannst du Mandantenkonten anlegen, einrichten und betreuen.

Die Freigabe erfolgt manuell und es gibt keinen Anspruch darauf. Wir prüfen jede Registrierung einzeln und können sie ablehnen. Wird abgelehnt, wird das Konto deaktiviert und nach 90 Tagen gelöscht; Kosten entstehen keine. Wer die Entscheidung für einen Irrtum hält, kann sich in dieser Zeit an den Support wenden.

Warum ein Zahlungsmittel, wenn das Konto kostenlos ist?

Weil die Kanzlei Abonnements für ihre Mandanten abschließen und bezahlen kann. Für diese Abonnements ist sie Vertragspartnerin und schuldet das Entgelt — sie ist nicht bloße Zahlstelle. Rechnungsempfängerin ist ebenfalls die Kanzlei.

Damit ein Mandanten-Abonnement später ohne weitere Rückfrage starten kann, wird das Zahlungsmittel einmal im Voraus hinterlegt. Der Vorgang läuft über die Zahlungsseite unseres Zahlungsdienstleisters; für das Kanzleikonto selbst wird nichts abgebucht. Belastet wird erst, wenn die Kanzlei für einen Mandanten ein Abonnement abschließt.

Alle Einzelheiten stehen in den Nutzungsbedingungen.

Was belastet wird

  • Je Mandant, für den die Kanzlei ein Abonnement abschließt, ein monatlicher Betrag in Höhe des gewählten Tarifs.
  • Für von der Kanzlei bezahlte Abonnements stehen ausschließlich Tarife mit monatlicher Abrechnung zur Verfügung.
  • Kündigt die Kanzlei ein Abonnement, endet es zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

Zugriff auf das Mandantenkonto

Solange die Verknüpfung besteht, kann die Kanzlei in das Konto des Mandanten wechseln und die dort verarbeiteten Belege sehen. Sie richtet dort auch Postfach und Buchhaltungsziel ein.

Der Mandant bleibt Inhaber

Inhaber des Kontos, der Daten und der Postfächer bleibt der Mandant. Er erteilt den Zugriff selbst, setzt sein Passwort selbst und kann die Verknüpfung jederzeit widerrufen. Die Kanzlei erwirbt keine Rechte an seinen Daten.

Häufige Fragen

Was kostet das Kanzleikonto?

Nichts. Kosten entstehen erst durch Abonnements, die die Kanzlei für einzelne Mandanten abschließt.

Können wir das Kanzleikonto für unsere eigenen Rechnungen nutzen?

Nein. Das Kanzleikonto ist ein reines Verwaltungskonto ohne eigenes Postfach und ohne eigene Buchhaltungsanbindung. Für die eigene Belegverarbeitung braucht die Kanzlei ein gewöhnliches Konto mit eigenem Abonnement.

Welche Tarife gibt es für Mandanten-Abonnements?

Für von der Kanzlei bezahlte Abonnements stehen ausschließlich Tarife mit monatlicher Abrechnung zur Verfügung.

Wie lange dauert die Freigabe?

Das lässt sich nicht zusagen, weil ein Mensch hinsieht. Meist geht es schnell; wir melden uns in jedem Fall per E-Mail.

Was passiert, wenn ein Mandant den Zugriff widerruft?

Der Mandant behält Konto und Daten. Ein von der Kanzlei bezahltes Abonnement endet zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; danach kann der Mandant selbst eines abschließen.

Können wir das Kanzleikonto wieder löschen?

Solange die Kanzlei Abonnements für Mandanten bezahlt, die noch nicht beendet sind, nicht. Diese Abonnements sind zuvor zu kündigen oder ihre Übernahme durch die Mandanten abzuwarten.

Kanzleikonto registrieren

Registrierung, E-Mail-Bestätigung, 2FA und Zahlungsmittel dauern zusammen wenige Minuten. Danach sehen wir uns die Angaben an und geben das Konto frei.

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